Beitragserlass oder Beitragsermäßigung

Gemäß Kindertagesstättengesetz Rheinland-Pfalz und Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) kann der Beitrag auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung den Eltern nicht zuzumuten ist.

Eine eventuelle Beitragsübernahme bzw. -ermäßigung gilt grundsätzlich ab dem Monat der Antragsstellung.
Eine rückwirkende Übernahme bzw. Ermäßigung ist nicht möglich.

Das Antragsformular ist auch in der Grimmburg erhältlich!