Verhalten im Krankheitsfall

Die Eltern / Erziehungsberechtigten verpflichten sich, das Fehlen ihres Kindes ab dem 1. Krankheitstag zu entschuldigen.
Bei Erkrankung des Kindes an einer übertragbaren Krankheit oder wenn sich der Verdacht einer solchen Krankheit ergibt, darf das Kind die Grimmburg nicht besuchen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit oder Verlausung durch das Kind nicht mehr zu befürchten ist.

Der Ausbruch einer solchen Krankheit ist der Leitungskraft unverzüglich mitzuteilen.

Grundsätzlich sollten Medikamente zu Hause verabreicht werden. In Ausnahmefällen können Medikamente auch vom Erziehungspersonal – sofern es sich hierzu bereit erklärt und sich in der Lage sieht – unter folgenden Voraussetzungen verabreicht werden:

  • ärztliche Verordnung
  • eine Dosierungsanleitung
  • schriftliche Einverständniserklärung der Eltern

Eine Haftung bei falschen Anweisungen durch die Eltern oder den Arzt wird nicht übernommen.