Kündigung (Abmeldung und Ummeldung)

Ordentliche Kündigung (Abmeldung)

Eine Kündigung ist grundsätzlich nur mit einer vierwöchigen Frist zum Monatsende möglich. Sie ist schriftlich in der Grimmburg einzureichen. Bei Nichteinhaltung der Frist wird die Abmeldung zum nächstmöglichen Termin wirksam.
Kinder, die nach der 4. Klasse eine weiterführende Schule besuchen, scheiden zum Ende des Schuljahres aus. Eine gesonderte Abmeldung ist hierfür nicht erforderlich.
Das Grimmburg-Jahr dauert vom 01. August bis zum 31. Juli des folgenden Jahres.

Außerordentliche Kündigung

Der Förder- und Freundeskreis e.V. als Einrichtungsträger kann den Platz mit einer vierwöchigen Frist zum Monatsende kündigen, wenn die Eltern/ Erziehungsberechtigten trotz vorheriger schriftlicher Aufforderung ihren Verpflichtungen nach diesen Richtlinien nicht oder nicht vollständig nachkommen, z.B.
wenn das Kind ohne Angabe von Gründen einen längeren Zeitraum fehlt,
wenn das Kind besonderer Hilfe bedarf, die von einer Regeleinrichtung nicht mehr gewährleistet werden kann,
wenn erhebliche, nicht ausräumbare Auffassungsunterschiede über das Erziehungskonzept zwischen Erziehungsberechtigten und Leitung/und Träger bestehen, so dass eine angemessene Förderung der Gesamtentwicklung des Kindes nicht mehr möglich und die Fortsetzung der Betreuung dem Erziehungspersonal nicht zumutbar ist.
Liegt ein Zahlungsrückstand von mehr als zwei Monaten vor, erfolgt die außerordentliche sofortige Kündigung.